Fachkraft für Arbeitssicherheit
- auch Sifa oder Fasi genannt -
Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, Risiken zu erkennen und Arbeitsplätze sicher zu gestalten – für weniger Unfälle und gesunde Mitarbeitende.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, Analyse von Unfällen sowie Mitwirkung bei Unterweisungen und der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze.
Aufgaben des Unternehmers
Der Unternehmer trägt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Dazu gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Mitarbeitenden sowie die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Die SIFA unterstützt dabei.
Meine Zulassungen
BG Holz Metall (BG HM)
BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Bereich Papier
- Bereich Leder
- Bereich Zucker
- Bereich Baustoffe-Steine-Erden
Verwaltungs-BG (VBG)
- Bereich Büroarbeitsplätze
- Bereich AÜG/Zeitarbeit
- Bereich Bewachung
- Bereich technisch ausgestattete Betriebe
- Bereich Betriebe der keramischen Glasindustrie
- Bereich Betriebe der Straßen-, U- und Eisenbahnen
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BG Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr)
- Bereich straßengebundenes Verkehrsgewerbe
Meine Zertifikate
Zertifizierter Brandschutzbeauftragter
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
- gemäß BetrSichV
- gemäß TRBS 1203
- gemäß DIN EN 15635
Befähigte Person zur Prüfung von tragbaren Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und Kleingerüsten
- gemäß TRBS 2121-1 und TRBS 2121-2
- gemäß DGUV Information 208-16 bzw. 201-011
- gemäß DIN EN 131
- gemäß DIN EN 14183
- gemäß DIN EN 104
Ausgebildeter Ersthelfer
Ausgebildeter Evakuierungshelfer
Ausgebildeter Brandschutzhelfer
Ausgebildeter Zugführer der Feuerwehr an der NABK
Ausgebildeter Sachgebietsleiter der Stabsarbeit an der NABK und BBK
Unterwiesene Person für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Fachkraft für Rauchwarnmelder
- Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Das mache ich
Ich bin für Sie da! Egal ob für eine kurze Beratung, eine zeitlich begrenzte Projektarbeit oder für eine langfristige Zusammenarbeit.
Lassen Sie uns gegenseitig kennenlernen. Ich komme zum unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch in Ihren Betrieb.
Im Anschluss lasse ich Ihnen ein angepasstes Angebot zukommen.
Ich berechne die Erstellung eines Arbeitsschutzkonzeptes aus den Ergebnissen der Betriebsbegehung und einem daraus resultierenden Maßnahmenplan.
Für eine langfristige Zusammenarbeit als bestellte, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit können sie aus zwei Paketen auswählen:
- Grundpaket
- Erweitertes Grundpaket
Grundpaket
Das Grundpaket beinhaltet die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 6 ASiG durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitstechniker), in Verbindung mit § 19 ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
- Die regelmäßige Begehung Ihres Betriebes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Aufnahme der Ist-Situation inklusive Dokumentation
- Die Bereitstellung eines „Arbeitsschutzordners“
- Der Ordner dient zur Dokumentation von erfolgten Prüfungen, erfolgten Unterweisungen, Nachweisen von Qualifikationen, Bestellungen, Beurteilungen und Begehungen
- Spezifische Unterweisungen am Arbeitsplatz vor Ort
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Quartalsweises Arbeitsschutz-Update an die Geschäftsführung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Verhaltensprävention
- Untersuchung nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften
- Erfüllen von Meldepflichten
Erweitertes Grundpaket
Das erweiterte Grundpaket beinhaltet neben der Einrichtung des Arbeitsschutzkonzeptes und allen Leistungen aus dem Grundpaket folgende erweiterten Leistungen:
- Die jährliche Begehung Ihres Betriebes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Notwendige Aktualisierung der zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Die jährliche Planung, Durchführung und Protokollierung der Sicherheitsunterweisung
- Die jährliche Planung, Durchführung und Protokollierung einer Evakuierungsübung
- Organisation, Moderation und Dokumentation der ASA-Sitzungen
- Freischaltung des Online-Moduls „Dokumentation Erste-Hilfe-Leistungen“
- Freischaltung des Online-Moduls „betriebliches Vorschlagswesen“
Kosten
Lassen Sie sich positiv überraschen!
Meine Verträge sind verständlich und transparent. Aufgrund der Paketwahl fallen Kosten für den gewählten Betreuungsumfang pro Mitarbeiter und Monat an. Das ist planbar und wird zum Jahreswechsel aktualisiert - egal ob Sie mehr oder weniger Mitarbeiter als im Vorjahr haben - die Preise werden angepasst.
Für anlassbezogene Sonderzeiten vereinbaren wir einen festen Stundensatz und eine Pausche für Zeit- und Wegeaufwendungen.
Kommen Sie auf mich zu - ich mache aus Ihrer Pflicht einen echten Mehrwert!
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wofür?
"Habe ich noch nie gebraucht."
"Kostet nur unnötig Geld."
"Bringt doch nichts."
So oder so ähnlich antworten Unternehmer immer wieder auf die Frage warum sie keine Sifa beauftragt haben. Aber stimmt das wirklich? Ist eine Sifa nur unnötige Geld- und Zeitverschwendung? Meine ganz klare Antwort: NEIN! Und wie wichtig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, das sieht man an den ausgesprochenen Bußgeldern.
In einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern ist keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt...
Die Nichtbestellung einer erforderlichen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein Verstoß gegen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Kommt es zu Unfällen, drohen dem Arbeitgeber zivilrechtliche Haftung, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und strafrechtliche Konsequenzen.
Ein Unternehmer mit 3 Angestellten hat die jährliche Sicherheitsunterweisung nicht dokumentiert...
Wenn Sicherheitsunterweisungen nicht oder nicht korrekt dokumentiert sind, gilt dies im Arbeitsschutzrecht oft als nicht durchgeführt (fehlender Nachweis). Arbeitgebern drohen empfindliche rechtliche, finanzielle und haftungsrechtliche Konsequenzen. Verstöße gegen die Unterweisungspflicht (§ 12 ArbSchG) sind Ordnungswidrigkeiten. Es können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro (in schweren Fällen oder bei beharrlichen Verstößen deutlich mehr) verhängt werden.
In einem produzierenden Betrieb mit 12 Mitarbeitern wurden keine Gefährdungsbeurteilungen erstellt...
Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten drohen strafrechtliche Konsequenzen, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
